Das Zünden von pyrotechnischen Gegenständen/Sätzen (Feuerwerk) ist nach den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes mit allen dazugehörigen Verordnungen ist nur am 31.12. erlaubt.


In Ausnahmefällen wird durch die Ordnungsbehörde auf schriftlichen Antrag eine Ausnahme-genehmigung erteilt.
Die Erteilung dieser Genehmigung zum Zünden von pyrotechnischen Gegenständen ist mind. 14 Tage vor dem geplanten Feuerwerk in schriftlicher Form (Formulare sind nach Anforderung erhältlich) zu beantragen. Jedem Antrag muss eine Skizze des Abbrennortes beigefügt werden, um die erforderlichen Sicherheitsabstände zu Gebäuden und anderen brennbaren Einrichtungen/Gegenständen zu überprüfen.

Die Ordnungsbehörde wird in jedem Fall vom zuständigen Brandschutzamt eine Stellungnahme einholen, bei Bedarf auch eine Ortsbesichtigung vornehmen.

Im Einzelfall kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Verwaltungsgebühren belaufen sich auf 50,-- Euro. Als spätester Zündzeitpunkt bei privaten Feuerwerken ist 22 Uhr festgesetzt. Hier steht das Ruhebedürfnis der Anwohner im Vordergrund.
In den Sommermonaten sind die Lichtverhältnisse zu dieser Uhrzeit zu berücksichtigen - ein späteres Zünden wird nicht genehmigt.

Weiterhin ist bei lang anhaltender Trockenheit und einer damit verbundenen ausgerufenen Waldbrandgefahr jede feuergefährliche Handlung untersagt; dazu gehört auch das Zünden von pyrotechnischen Gegenständen/Sätzen – auch wenn bereits eine Ausnahmegenehmigung durch die Ordnungsbehörde erteilt wurde, darf das Feuerwerk dennoch nicht gezündet werden. Der Antragsteller hat die Pflicht sich bei der Zentralen Leitstelle nach einer möglichen Waldbrandgefahr zu erkundigen.

Den dafür notwendigen Antrag können Sie hier downloaden als Worddokument oder als PDF-Datei
 

Um Ihr Feuerwerk so schnell wie möglich versenden zu können schicken Sie einen Altersnachweis (Kopie vom Ausweis) und die Ausnahmegenehmigung per E-Mail an info@pyro-entertainment.de oder schicken Sie uns die benötigten Unterlagen HIER als Datei im PDF,GIF,HTM,JPG oder BMP-Format.

oder per Post an:
Thomas Tröger
Max-Türpe-Str. 46
09122 Chemnitz